Ab dem 01.01.2025 gilt übrigens das erweiterte GEBÄUDE-ELEKTROMOBILITÄTSINFRASTRUKTUR-GESETZ, auch für Bestandsimmobilien:
GEBÄUDE-ELEKTROMOBILITÄTSINFRASTRUKTUR-GESETZ Ab 01.01.2025
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Was man von diesem Gesetz halten soll, erschließt sich mir nicht.
Bei Neubauten ist das ja noch kontrollierbar, doch bei Bestandsgebäuden ? - Wann werden Stellplätze oder die Elektroanlagen eines Mehrfamilienhauses grundlegend saniert ? - Was heißt das überhaupt ? - Wer will das nachhalten ?
In unserem Wohnungsbestand (alle ab Bj. 1996) zeichnet sich nichts dergleichen ab. Da kann bisher nur die WEG die Installation eines Ladepunktes nicht verwehren - jedoch nicht ohne Auflagen an den Antragssteller.
In einem älteren Mietshaus in zentraler Stadtlage gibt es keine Stellplätze - da kann also auch nichts kommen.
Im selbst bewohnten Haus haben wir einen Ladepunkt.
Da bleibe ich mal - in Bezug auf das Gesetz - entspannt.
Gruß aus’m Ländle
Uli
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Vorrangig zielt das Gesetz auf Kundenparkplätzen, Wohnungsbaugesellschaften und BAB Tank & Rast Parkplätze ab, so würde ich es interpretieren.
Aber bei der Geschwindigkeit der Baugenehmigungen von 1-2 Jahren, wird's wohl erstmal nicht viel ändern.
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Viel Schall, viel Rauch. Zeitgleich vermindert man beispielsweise in Karlsruhe die Stellplatzanzahlpflicht bei Neubauten. Dort versammeln sich noch mehr Laternenparker.
Sind es nicht die Grünen, die unsere Gesellschaft (evtl. auch unbewusst) spalten ?
Hier die städtischen Autoverdränger und Lastenradfordernden, dort die ländlichen EFH, die sogar Spezialförderungen erhalten (Wallbox-Zuschüsse, die nicht für MFH/LGM passten).
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Ich denke, dass die Innenstädte mit den Angeboten bewusst freundlich gegenüber Ladesäulenparkern sind, um die Verbrenner sukzessive aus der Stadt zu bekommen.